AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Anstelle seitenlanger Allgemeiner Geschäftsbedingungen verlassen wir uns auf das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und das Urheberrechtsgesetz.
Wir bauen darauf, dass sich alles besprechen lässt und auch mündliche Vereinbarungen eingehalten werden. Wegen der Besonderheiten des „Fotorechts“, bitten wir Sie, unsere nachfolgenden Bedingungen für die Vertragsgestaltung zu akzeptieren:
1. Für das erstellte und gelieferte Bild- und/oder Filmmaterial erhalten Sie ein Nutzungsrecht für den von Makler Fotos mit Ihnen, dem Auftraggeber, vereinbarten Zweck (z.B. Werbung im Internet, auf verschiedenen Portalen, auf Ihrer eigenen Homepage oder in Printmedien). Die zeitliche Nutzung bestimmt sich nach dem Zweck des Auftrags oder nach gesonderter Vereinbarung zwischen Makler Fotos und dem Auftraggeber.
2. Das von Makler Fotos genannte Honorar schließt die vereinbarten Nutzungen ein. Es wird keine Honorarstaffelung vorgenommen.
3. Die Nutzungsrechte gehen mit der vollständigen Bezahlung des Honorars auf den Auftraggeber über.
4. Werden Fototermine storniert aus Gründen, die Makler Fotos nicht zu vertreten hat, bitten wir um schriftliche Mitteilung. Für Auftragsstornierungen, die sehr kurzfristig vorgenommen werden (weniger als 48 Stunden – montags bis freitags außer an Feiertagen - vor dem vereinbarten Termin), wird ein angemessenes Ausfallhonorar berechnet, das sich am ursprünglich vereinbarten Auftragsvolumen orientiert.
5. Dem Auftraggeber ist es nicht gestattet, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise an Dritte (z.B. den eigenen Kunden) weiterzugeben oder zu veräußern.
6. Jegliche Bearbeitung, Veränderung oder Manipulation der Bild- oder Filminhalte stellt eine Verletzung des Urheberrechtes dar.
7. Makler Fotos übernimmt bei Auftragsarbeiten keine Haftung für die rechtliche Zulässigkeit des Bild- oder Filmmaterials. Es obliegt dem Auftraggeber zu prüfen, ob er mit Ausübung seines Nutzungsrechts möglicherweise Rechte Dritter verletzt (z.B. Persönlichkeitsrechte, das Urheberrecht für abgebildete Werke der bildenden oder angewandten Kunst, Wettbewerbsrecht). Der Auftraggeber versichert bei der Beauftragung, dass er die erforderlichen Einwilligungen zur Erstellung und Nutzung der Bilder von abzubildenden Personen, Gegenständen und Gebäuden hat (z.B. Modellreleases, Propertyreleases). Von Haftungsansprüchen wegen Fehlens erforderlicher Einwilligungen stellt der Auftraggeber Makler Fotos vollumfänglich frei.
Auch die Betextung von Bildern (z.B. in Bildunterschriften) liegt im Verantwortungsbereich des Auftraggebers.
8. Makler Fotos behält sich die Zweit-/Weiterverwendung des Bild- oder Filmmaterials (ohne Angaben von Namen, Ortsbenennung) auch zu kommerziellen Zwecken vor.
9. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, hat Makler Fotos das Recht, als Urheber des Bild- und/oder Filmmaterials genannt zu werden.
10. Hinweis: Nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) kann für gewerbliche Auftraggeber eine Pflicht zur Entrichtung einer Künstlersozialabgabe auf die an Makler Fotos gezahlte Vergütung entstehen. Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Steuerberater.
Diese Geschäftsbedingungen gelten als angenommen, wenn der Auftraggeber ihnen nicht schriftlich innerhalb einer Woche nach Bekanntgabe widerspricht.
Stand 01/2024